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Sie haben festgestellt, dass Ihre erste Wahl zur
Riesterrente nicht gerade die beste Lösung darstellt ?
HINWEIS
Hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt und hat Ihnen per Gesetz die
Möglichkeit zum Wechsel eingeräumt. Bitte fragen Sie bei Ihrem
bisherigen Anbieter nach, welche etwaige Stornogebühren bei
einem Wechsel des Anbieters anfallen. Diese dürfen nicht
willkürlich hoch sein. Zwei Anbieter haben in der
Vergangenheit vergeblich versucht vor dem BGH zu hohe
Stornogebühren umzusetzen und einer dieser Anbieter hat vor
einem Entscheid des BGH seine Klage wieder zurück gezogen.
Dennoch können diese Gebühren unterschiedlich sein und Sie
sollten sich vor einem Anbieterwechsel entsprechend
informieren. Meist bewegen sich derartige Kosten in einer
Größenordnung von ca. 100,-- € bis 150,-- €. Jedoch zeigt
die Realität, dass die Anbieter sich bei einem gewünschten
Wechsel mehr als Kundenunfreundlich darstellen. Geht es doch
auch um die Provision der Vermittler und darum, dass man
Guthaben an einen Mitbewerber übertragen muß. Wir sind uns
sicher, dass in Zukunft viele Anleger gewillt sind, den
Anbieter zu Wechseln. Sparen Sie also nicht zu lange Zeit in
einen Vertrag mit lediglich durchschnittlicher Rendite. Da
es um Ihre Altersvorsorge geht, sollten Sie schnell handeln.
Unsere Auswahl der Anbieter bieten nach unserer Ansicht ein
sehr leistungsstarkes Angebot und mit unserem Gebührenmodell
erhalten Sie einen zusätzlichen Vorteil durch die
Reduzierung Ihrer laufenden Kosten ( Fonds ) bzw. der
Abschlußkosten ( Versicherungslösung ) .
Während der Ansparphase kann der
Altersvorsorgevertrag jederzeit mit einer Frist von drei
Monaten zum Quartalsende gekündigt und das
Altersvorsorgevermögen beim gleichen oder bei einem anderen
Anbieter in einen förderfähigen neuen Vertrag überführt
werden. Wenn ein Anbieterwechsel in Betracht gezogen wird,
sollte neben den dafür in Rechnung gestellten Kosten auch
beachtet werden, dass die Garantie der eingezahlten Beiträge
nur für den Zeitpunkt des Leistungsbeginns gilt. Bei einer
vorzeitigen Vertragsauflösung kann es passieren, dass der
Wert des angesparten Versorgungskapitals zu diesem Zeitpunkt
(zum Beispiel aufgrund ungünstiger Kursentwicklung von
Aktien) den Wert ihrer bisher geleisteten Beiträge
unterschreitet. Der neue Anbieter muss aber »nur« das
mitgebrachte Kapital garantieren. Statt einer Mitnahme des
Kapitals kann der Vertrag beim alten Anbieter auch
beitragsfrei bestehen bleiben. Wenn das Ende der Laufzeit
erreicht ist, wird zumindest die Summe der eingezahlten
Beiträge ausgezahlt.
Ein
Wechsel kann sich durchaus für Sie bezahlt machen. Die
Gesellschaft muß das Guthaben auf den neuen Anbieter
übertragen. Somit besteht anders wie bei nicht geförderten
Verträgen, anfänglich kein hoher Verlust zu Ihren Lasten und
mit einer geschickten Wahl des Anbieters, machen Sie etwaige
Stornogebühren bald wieder vergessen.
Vergleichen Sie doch einmal den Unterschied einer
möglichen Ablaufleistung, wenn anstatt einer Provision vorab
für die zu erbringende Dienstleistung ein Honorar entrichtet
wird

Als Beispiel sei hier folgender Fall genommen:
Mann 30 Jahre mit einem Einkommen von 30.000,-- € p.a. und
einer Sparleistung von 4 % ( 1.200,-- € p.a. ) und Endalter
60 Jahre
Anlage klassische mit verzinslicher Ansammlung und
Provisionszahlung
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Beitrag
monatlich |
Abschlußprovision |
Rente
anfänglich im ersten Jahr Netto |
Rente
anfänglich im ersten Jahr inkl. Überschüsse |
Zu Grunde
gelegte Kapitalleistung |
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100,-- €
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1.260,00 € |
160,28 € |
222,75 € |
63.490,00
€ |
Ablaufleistung
ohne Provision ( bei unserem Anbieter )
|
Beitrag
monatlich |
Abschlußgebühr
Einmalig |
Rente
anfänglich im ersten Jahr Netto |
Rente
anfänglich im ersten Jahr inkl. Überschüsse |
Zu Grunde
gelegte Kapitalleistung |
|
100,-- € |
399,00 €
inkl. MwSt. |
168,57 € |
236,00 € |
67.182,00 € |
Differenz zu
Gunsten unseres Abschlußgebührenmodells = 3.228,00 € mehr
Kapitalleistung
Für Mathematiker bedeutet dies, wenn Sie die 464,-- € auf
die Dauer von 30 Jahren verzinslicht mit 4 % Nettoertrag
anlegen, erhalten Sie in 30 Jahren einen Betrag in Höhe von
1.504,94 € zurück.
Ihr Nettovorteil durch unser
Gebührenmodell beträgt somit sage und schreibe
1.723,06 €

Fondssparen
Beim Fondssparen sparen Sie bei unserem Modell den
Ausgabeaufschlag.
Hier erhalten Sie als Beispiel mit obigen Grunddaten eine
Ablaufleistung von
93.262,52 € mit 5 % Ausgabeaufschlag und
97.925,65 € ohne Ausgabeaufschlag als Kapitalleistung
gezahlt.
Dementsprechend höher fällt dann auch die laufende Rente
aus. Zu Grunde gelegt wurde eine jährliche Nettorendite des
Fonds in Höhe von 6 %.
Ihre Nettoersparnis beträgt mit
unserem Gebührenmodell 4.263,13 €
» Vertragsabschluß
Wir bieten Ihnen mit einem Abschluß Ihres staatlich
geförderten Vertrages über die Veka Finanzgruppe die
Möglichkeit eines echten Geldwerten Vorteils.
Und so geht es nun weiter:
Zunächst empfehlen wir Ihnen die Erstellung eines
Altersvorsorgeplanes.
Sofern wir Ihnen einen solchen Erstellen sollen, folgen Sie
bitte nun diesem
» Link |